Schutzzeichen

Quellennachweis: Alle Texte und Zeichen entnommen bei de.wikipedia.org/wiki/Schutzzeichen

Schutzzeichen sind Zeichen und Symbole, die Personen und Objekte in bewaffneten Konflikten entsprechend dem humanitären Völkerrecht unter Schutz stellen. Es sind bewusst einfach gehaltene Zeichen und Symbole, die ohne Zusätze weithin erkennbar sind, und im Bedarfsfall auch improvisiert hergestellt werden können.

Zu den Schutzzeichen gehören u. a. das Rote Kreuz und die ihm gleichgestellten Zeichen, das Kennzeichen des Zivilschutzes, das Kulturgutschutzzeichen, die Parlamentärsflagge, das UNO-Emblem, die Kennzeichnung für Objekte, die bei Zerstörung gefährliche Kräfte freisetzen, sowie Kennzeichen für Kriegsgefangenen- und zivile Internierungslager.

Der rote Davidsstern ist kein international anerkanntes Schutzzeichen.

Unterscheidung zwischen Schutzzeichen und Kennzeichen

Die im Folgenden beschriebenen Symbole besitzen eine doppelte Funktion, zum einen als Schutzzeichen im Sinne der Genfer Abkommen (Rotes Kreuz, Roter Halbmond, Roter Löwe mit roter Sonne), zum anderen als Kennzeichen von Organisationen, welche zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung gehören. Als Schutzzeichen dienen sie der Markierung von Personen und Objekten (Gebäuden, Fahrzeugen etc.), welche im Fall eines bewaffneten Konflikts zur Umsetzung der in den Genfer Abkommen vereinbarten Schutzregelungen und Hilfsmaßnahmen im Einsatz sind. Sie dürfen als solches insbesondere auch von entsprechenden Organisationen und Einrichtungen, welche nicht Teil der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sind, genutzt werden, wie z. B. den militärischen Sanitätsdiensten, zivilen Krankenhäusern oder den Zivilschutz-Einheiten der betroffenen Länder. Als Schutzzeichen sind diese Zeichen möglichst weithin sichtbar (z. B. durch Fahnen) und ohne Zusätze zu verwenden. Bei einer Verwendung als Kennzeichen zeigen diese Zeichen nur an, dass die betreffenden Personen oder Einrichtungen Teil einer bestimmten Rotkreuz- oder Rothalbmond-Organisation (IKRK, Föderation, nationale Gesellschaften) sind. Sie sollen in diesem Fall kleiner und mit einem entsprechenden Zusatz (z. B. „Deutsches Rotes Kreuz“) verwendet werden.

Rotes Kreuz auf weißem Grund

Als ursprüngliches Schutz- und Kennzeichen wurde das Rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt. Es handelt sich dabei um die Umkehrung der Schweizer Flagge, eine Festlegung, die zu Ehren des Rotkreuz-Gründers Henry Dunant und seines Heimatlandes angenommen wurde. Die Idee für ein einheitliches Schutzzeichen sowie für seine Gestaltung geht zurück auf die Gründungsmitglieder des Internationalen Komitees Dr. Louis Appia und General Henri Dufour. Als Schutzzeichen wird das Rote Kreuz in Artikel 7 der Genfer Konvention von 1864 bzw. Artikel 38 des I. Genfer Abkommens (vom 12. August 1949) „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ beschrieben.
Bei der Gestaltung des Kreuzes wurde inzwischen international festgelegt, dass das Kreuz sich aus fünf Quadraten zusammensetzt. Dies ist nur eine Rotkreuz-interne Vereinbarung, offiziell ist jedes Rote Kreuz auf weißem Grund anzuerkennen. Von den 185 anerkannten nationalen Gesellschaften verwenden derzeit 151 das Rote Kreuz als Kennzeichen, darüber hinaus die nationale Gesellschaft von Tuvalu, die ihre Anerkennung beantragt hat.

Roter Halbmond auf weißem Grund

Im Russisch-Türkischen Krieg (1876-1878) benutzte das Osmanische Reich anstelle des Roten Kreuzes den Roten Halbmond, da die türkische Regierung der Meinung war, dass das Rote Kreuz das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen würde. 1877 verpflichtete sich Russland auf Anfrage des IKRK, die Unantastbarkeit aller mit dem Roten Halbmond versehenen Personen und Einrichtungen anzuerkennen, woraufhin die türkische Regierung im gleichen Jahr die volle Anerkennung des Roten Kreuzes bekannt gab. Nach dieser de facto Gleichstellung des Roten Halbmondes mit dem Roten Kreuz erklärte das Internationale Komitee im Jahr 1878, dass prinzipiell die Möglichkeit bestände, für nichtchristliche Staaten ein weiteres Schutzzeichen in die Bestimmungen der Genfer Konvention aufzunehmen, da Grundsätze der Menschlichkeit Vorrang haben müssten vor religiösen Überzeugungen.
Formal wurde der Rote Halbmond im Jahr 1929 durch eine diplomatische Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen als gleichberechtigtes Schutzzeichen anerkannt (Artikel 19 der I. Genfer Konvention in der Fassung von 1929) und damals durch Ägypten sowie die neu gegründete Türkische Republik als solches genutzt. Seit der offiziellen Anerkennung nutzen die nationalen Gesellschaften fast aller islamisch geprägten Länder seit ihrer jeweiligen Gründung den Roten Halbmond als Schutz- und Kennzeichen. Die nationalen Gesellschaften einiger Länder, wie z. B. Pakistan (1974), Malaysia (1975) und Bangladesh (1989) wechselten hinsichtlich ihres Namens und des Zeichens vom Roten Kreuz zum Roten Halbmond. Der Rote Halbmond wird derzeit von 33 der 185 anerkannten nationalen Gesellschaften als Kennzeichen verwendet.

Roter Löwe mit roter Sonne auf weißem Grund

Der Iran verwendete von 1924 bis 1980 einen Roten Löwen mit roter Sonne in Anlehnung an die alte Flagge und das alte Wappen des Irans unter der Herrschaft des Schahs.
Die formale Anerkennung als Schutzzeichen erfolgte 1929 gemeinsam mit dem Roten Halbmond durch die Überarbeitung der Genfer Konventionen.

Trotz des Wechsels zum Roten Halbmond im Jahr 1980 behält sich der Iran weiterhin ausdrücklich das Recht zur Verwendung des Roten Löwen mit roter Sonne vor, der deshalb weiterhin den Status eines offiziell anerkannten Schutzzeichens besitzt.

Roter Kristall auf weißem Grund
das Zeichen des dritten Zusatzprotokolls

Bereits im Jahr 2000 gab es nach einer über mehrere Jahre geführten Diskussion erstmals einen Versuch, ein weiteres Zeichen neben dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond einzuführen. Hintergrund war die Debatte um die Anerkennung der israelischen Gesellschaft Magen David Adom mit ihrem Roten Davidstern, die zahlreiche islamische Staaten seit Jahrzehnten blockieren. Weitere Versuche zur Einführung neuer Schutzzeichen bzw. gesonderter Regelungen waren beispielsweise Anträge der nationalen Gesellschaften Thailands (1899 und 1906) für eine Kombination aus Rotem Kreuz und einer Roten Flamme (in Anlehnung an buddhistische Symbolik), Afghanistans (1935) nach Anerkennung eines Roten Torbogens in Anlehnung an seine damalige Landesflagge, sowie Sri Lankas (1957) und Indiens (1977) nach Verwendung einer roten Swastika.

Die nationalen Gesellschaften Kasachstans (derzeit Roter Halbmond) und Eritreas (derzeit Rotes Kreuz) streben darüber hinaus an, eine Kombination aus Rotem Kreuz und Rotem Halbmond verwenden zu dürfen, ähnlich der Kombination aus beiden Symbolen, die von der Allianz der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften der Sowjetunion bis zu ihrer Auflösung verwendet wurde. Die nationale Gesellschaft Eritreas hat zur Zeit nur Beobachter-Status in der Generalversammlung der Föderation.

Für Änderungen und Ergänzungen bezüglich der Schutzzeichen und damit der Genfer Konventionen ist eine diplomatische Konferenz unter Teilnahme aller 192 Unterzeichnerstaaten notwendig. Die für das Jahr 2000 geplante Konferenz wurde jedoch aufgrund des Beginns der so genannten Zweiten Intifada in den palästinensischen Gebieten abgesagt. Fünf Jahre später lud die Regierung der Schweiz erneut zu einer solchen Konferenz ein. Diese sollte ursprünglich am 5. und 6. Dezember 2005 stattfinden, wurde dann jedoch bis zum 7. Dezember verlängert. Nachdem Magen David Adom im Vorfeld der Konferenz ein Abkommen mit dem Palästinensischen Roten Halbmond geschlossen hatte, das die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit bei Einsätzen in den palästinensischen Gebieten regelte, forderte Syrien ein ähnliches Abkommen für den Zugang seiner Rothalbmond-Gesellschaft zu den Golanhöhen. Entsprechende Verhandlungen mit MDA führten jedoch trotz Kompromissangeboten des IKRK an Syrien zu keinem einvernehmlichen Ergebnis. In der Folge wurde das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das die Einführung des neuen Schutzzeichens regelt, nicht wie bisher üblich im Konsens beschlossen. In einer Abstimmung stimmten von den anwesenden Staaten 98 dem Protokoll zu, 27 lehnten es ab und zehn enthielten sich ihrer Stimme. Da die notwendige Zweidrittelmehrheit damit erreicht wurde, ist das Protokoll angenommen.

Das damit neu eingeführte Symbol ist ein auf einer Spitze stehendes rotes Quadrat, in das bei einer Verwendung als Kennzeichen einer nationalen Gesellschaft zusätzlich eines der anderen Embleme oder eine Kombination aus diesen eingefügt werden kann. Die offizielle Bezeichnung ist „Zeichen des dritten Zusatzprotokolls“. Für den umgangssprachlichen Gebrauch wird vom IKRK und der Föderation im Gegensatz zu früheren Vorschlägen wie „Rote Raute“ (engl. Red Lozenge) oder „Roter Diamant“ (engl. Red Diamond) die Bezeichnung „Roter Kristall“ favorisiert, da die Abkürzung „RC“ für dessen englische Übersetzung Red Crystal identisch ist mit den Abkürzungen für Red Cross (Rotes Kreuz) und Red Crescent (Roter Halbmond). Gleiches gilt für die Abkürzung „CR“ der französischen Begriffe Croix Rouge (Rotes Kreuz), Croissant Rouge (Roter Halbmond) und Cristal Rouge (Roter Kristall).

Während der 29. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz in Genf stimmten am 21. Juni 2006 von den anwesenden 178 Delegationen nationaler Gesellschaften und 148 Delegationen von Vertragsparteien der Genfer Konventionen insgesamt 237 einer Änderung der Statuten der Bewegung zur Aufnahme des Roten Kristalls zu. 54 Delegationen votierten dagegen, 18 enthielten sich der Stimme. Die für die Änderung notwendige Zweidrittelmehrheit wurde damit klar erreicht. Das IKRK beschloss auf der Grundlage dieser Entscheidung, Magen David Adom und den Palästinensischen Roten Halbmond als nationale Gesellschaften anzuerkennen. In Folge dessen wurden beide Gesellschaften als Vollmitglieder in die Föderation aufgenommen.

Roter Davidstern auf weißem Grund

Die nationale Gesellschaft Israels, Magen David Adom, verwendete seit ihrer Gründung, ohne Anerkennung als Schutzzeichen durch die Genfer Abkommen, einen Roten Davidstern als Kennzeichen. Ein Antrag Israels, den Roten Davidstern als zusätzliches Schutzzeichen in die Genfer Konventionen aufnehmen zu lassen, wurde jedoch mit knapper Mehrheit bei der Neufassung der Abkommen im Jahr 1949 abgelehnt.
Da die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung jedoch die Verwendung eines anerkannten Schutzzeichens als eine Bedingung für die Anerkennung einer nationalen Gesellschaft enthalten, war Magen David Adom bisher die Vollmitgliedschaft in der Bewegung verwehrt.

Die Organisation hat sich bereit erklärt, bei Auslandseinsätzen den Roten Kristall zu verwenden, je nach Situation mit oder ohne Davidstern innerhalb des Kristalls. Die Regeln des Dritten Zusatzprotokolls ermöglichen es Magen David Adom, innerhalb der Grenzen Israels weiterhin den Roten Davidstern zu verwenden.